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BFH 15.05.2018 X R 28/15, BBK 17/2018 S. 795

Steuerrecht | Keine Deckelung bei Privat-Kfz nach 1 %-Methode

Der Entnahmewert nach der 1 %-Methode für die Privatnutzung eines betrieblichen Kfz ist nicht auf 50 % der tatsächlich entstandenen Kfz-Kosten zu deckeln.

[i]Betriebliche Nutzung von mehr als 50 %Zwar ist die Bewertung der Entnahme nach der 1 %-Methode davon abhängig, dass das Kfz zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird. Diese 50 %-Grenze rechtfertigt aber keine Deckelung auf 50 % der tatsächlichen Kfz-Kosten.

[i]Fahrtenbuchmethode als AlternativeIst dem Unternehmer der Entnahmewert nach der 1 %-Methode zu hoch, kann er die Entnahme nach der Fahrtenbuchmethode bewerten. Dies setzt allerdings ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch voraus. S. 796

Hinweis:

[i]1 %-Methode erfasst auch laufende Kfz-KostenDer BFH macht in seinem aktuellen Urteil deutlich, dass er die 1 %-Methode für verfassungsgemäß hält. Zwar gilt der Wert von 1 % des Bruttolistenpreises auch für ältere Fahrzeuge; der Entnahmewert erfasst aber auch die laufenden Kf...

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