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Online-Nachricht - Montag, 03.09.2018

Grunderwerbsteuer | Geplante Änderungen (Bundesregierung)

Die Bundesregierung hat sich zu den Fragen geäußert, ob sie für diese Legislaturperiode Änderungen bezüglich der Grunderwerbsteuer plant und wenn ja, welche Zielsetzungen sie hierbei verfolgt.

Hierzu die Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Christine Lambrecht v. :

  • Die Bundesregierung plant im Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften Änderungen des Grunderwerbsteuergesetzes. Die Gesetzesänderung bewirkt, dass die Anzeigepflichtigen verpflichtet werden, zusätzliche Daten zu übermitteln, die eine elektronische Übermittlung der Veräußerungsanzeige der Notare ermöglichen. Nur so kann eine elektronische Zuordnung und Weiterverarbeitung der Veräußerungsanzeigen sichergestellt werden. Die elektronische Übermittlung der Veräußerungsanzeige der Notare ist bereits im Grunderwerbsteuergesetz enthalten.

  • Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben sich auf der Finanzministerkonferenz am mit Berichten beschäftigt, dass es bei großen Immobilientransaktionen zu sog. Share Deals mit dem Ziel der Vermeidung der Grunderwerbsteuer kommt. Bei diesen Anteilsverkäufen, bei denen der Erwerber weniger als 95 Prozent der Anteile an der grundbesitzenden Gesellschaft erwirbt, fällt keine Grunderwerbsteuer an. Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder baten die Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter (Steuer) des Bundes und der Länder, eine Arbeitsgruppe unter Federführung von Nordrhein-Westfalen und Hessen mit dem Auftrag einzurichten, zu prüfen, wie auch für Fälle von Share Deals eine Belastung mit Grunderwerbsteuer durch gesetzliche Maßnahmen sichergestellt werden kann.

  • Der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe lag den Finanzministerinnen und Finanzministern der Länder am vor.

  • Das Bundesfinanzministerium wird die von der Finanzministerkonferenz vom 21.06.2018 beschlossenen Maßnahmen und die noch vorzulegenden Gesetzestexte sorgfältig prüfen. Dies schließt auch eine Prüfung durch die Verfassungsressorts der Bundesregierung (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat) ein.

  • Eine Aussage zum Zeitplan kann derzeit noch nicht gemacht werden.

  • Die Ertrags- und Verwaltungskompetenz bezüglich der Grunderwerbsteuer obliegt den Ländern.

Quelle: BT-Drucks. 19/3762, Antwort auf die Frage der Abgeordneten Katja Hessel (FDP) (Ls)

Fundstelle(n):
VAAAG-93214