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RENO Nr. 9 vom Seite 27

Übungsklausur für den Bereich: „Rechtslehre, Zwangsvollstreckung und RVG

Rechtsfachwirtin Inga Feik; Henstedt-Ulzburg

Die Bereiche Rechtslehre, Zwangsvollstreckung und RVG nehmen den größten und bedeutendsten Teil der Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten ein, nicht zuletzt, weil es später „Ihr tägliches Brot“ ist. Da der Umfang dieser Bereiche jedoch sehr groß ist, werden Sie nicht mit allen Fragen und Themen während Ihrer Ausbildung in Berührung gekommen sein. Von daher ist es hilfreich, wenn Sie sich ein „juristisches Denken“ aneignen, damit Sie sich selbst Lösungen herleiten können.

Los geht’s

Die Zwangsvollstreckung aus einem rechtskräftigen Urteil kann zum Beispiel anders erfolgen als die Zwangsvollstreckung aus einem noch nicht rechtskräftigen Urteil. An diese Vollstreckung sind selbstverständlich viel höhere Hürden zu stellen als wenn das Urteil bereits rechtskräftig wäre. Stellen Sie sich hier die Fragen: Warum ist dies so? Welche Probleme können entstehen? Was kann ich tun, damit diese Probleme gar nicht erst entstehen? Wägen Sie so lange ab, bis Sie die Lösung als fair für beide Seiten empfinden. Meistens sind Sie dann auf dem richtigen Weg.

Haben Sie den Mut, eine Entscheidung zu treffen und begründen Sie diese. In der nachfolgenden Übungsklausur geht es gerade nicht darum, dass Sie P...