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BÜRO Nr. 9 vom Seite 15

Zusammenhang zwischen Inventur, Inventar und Bilanz

Diplom-Handelslehrer Alexander Strasser; Vach

Die Inventur ist die Voraussetzung für die Aufstellung des Inventars. Die Inventur ist die mengen- und wertmäßige Bestandsaufnahme aller Vermögenswerte und Schulden eines Unternehmens. Das Inventar wiederum bildet die Grundlage für die Erstellung der Bilanz. Inventar und Bilanz zeigen beide die Vermögens- und Kapitalposten eines Unternehmens auf. Sie unterscheiden sich nur in der Art der Darstellung. Inventar und Bilanz sind 10 Jahre aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem das Inventar und die Bilanz aufgestellt wurden.

Was versteht man unter einer Inventur?

Rechtsgrundlagen

§ 240 Inventar

(1)

Jeder Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes seine Grundstücke, seine Forderungen und Schulden, den Betrag seines baren Geldes sowie seine sonstigen Vermögensgegenstände genau zu verzeichnen und dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden anzugeben.

(2)

Er hat demnächst für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs ein solches Inventar aufzustellen. Die Dauer des Geschäftsjahrs darf zwölf Monate nicht überschreiten. Die Aufstellung des Inventars ist innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit zu bewirken.

(3)

Ver...