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BÜRO Nr. 9 vom Seite 9

Annahmeverzug

Studienrat Dipl.-Hdl. Jörg Bensch; Solingen

Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Kaufvertrag abgeschlossen und wollen dem Kunden die Kaufsache wie vereinbart zustellen. Doch dieser lehnt die Annahme ab. Kein Problem, denken Sie. Dann eben nicht. Doch wie sieht die rechtliche Lage aus? Können Sie so einfach von einem gültigen Vertrag zurücktreten? In folgendem Beitrag erhalten Sie einen Überblick über die rechtliche Situation.

Was kann man tun, wenn der Käufer die Ware nicht annimmt?

In der Praxis stehen Verkäufer auch schon einmal vor dem Problem, dass Kunden gekaufte Ware nicht annehmen. Der Verkäufer kann dies gelassen hinnehmen, die Ware dann einfach behalten und auf die Zahlung des Kaufpreises verzichten. Doch der Käufer verhält sich rechtlich nicht richtig. Schließlich hat er einen rechtsgültigen Kaufvertrag abgeschlossen und an den muss auch er sich halten. Rein rechtlich kann der Verkäufer also darauf bestehen, dass der Kunde die gekaufte Ware abnimmt und diese (zumindest) bezahlt. Nimmt er jedoch die Ware gar nicht erst an, besteht für den Verkäufer auch kaum Hoffnung, dass er sein Geld hierfür erhält.

Zunächst einmal sollte der Verkäufer klären, warum der Kunde die Kaufsache nicht ab- bzw. angenommen hat. Ausschlaggeb...