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BFH 07.04.1989 VI R 73/86

Lohnsteuer; | geldwerter Vorteil bei der verbilligten Überlassung von Genußrechten (§§ 8, 11, 19 EStG)

Nicht verbriefte Genußrechte, die eine AG zu einem unter dem gemeinen Wert liegenden Preis ihren Arbeitnehmern überläßt, bilden bei ihnen in Höhe des Unterschiedsbetrages einen geldwerten Vorteil aus dem Dienstverhältnis, der den steuerpflichtigen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit hinzuzurechnen ist (). Dieser Vorteil ist nicht deshalb zu mindern, weil die Genußrechte einer zweijährigen Veräußerungssperre unterliegen (Ergänzung des , BStBl 1989 II 608, NWB F.1, EN-Nr.1104/89; s. hierzu auch KFR F.6 EStG § 19, 1/89, S.297 [Thomas]). [Hinweis:] Nach Auffassung des Senats ist § 8 KapErhStG nur auf die Überlassung von eigenen Aktien an Arbeitnehmer, nicht aber auf die Überlassung von nicht verbrieften Genußrechten anwendbar.

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