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FG Hamburg 31.07.2018 1 K 92/18, NWB 36/2018 S. 2601

Einkommensteuer | Rückwirkender Splittingtarif für gleichgeschlechtliche Ehepaare

Das entschieden, dass der Splittingtarif für gleichgeschlechtliche Ehepaare rückwirkend zur Anwendung kommt.

Anmerkung:

Die Kläger hatten im Jahr 2001 eine Lebenspartnerschaft begründet, die sie nach Inkrafttreten des Eheöffnungsgesetzes (EheöffnungsG) im November 2017 in eine Ehe umwandelten. Laut Gesetz ist dann nach der Umwandlung in eine Ehe der Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft für sämtliche Rechte und Pflichten der Partner maßgeblich. Aus diesem Grund beantragten die Kläger die für Eheleute vorgesehene Zusammenveranlagung nachträglich für alle Jahre seit Beginn ihrer Lebenspartnerschaft, also ab 2001. Das FG Hamburg vertrat die Auffassung, dass das Eheöffnungsgesetz in Art. 3 Abs. 2 bestimme, dass nach der Umwandlung der Lebenspartnerscha...

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