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Reform der Grundsteuer – Adressdaten in den Datenbeständen der Finanzämter nicht aktuell
[i]hib – heute im Bundestag Nr. 609Unabhängig von dem jeweiligen Reformmodell müssen bei der Reform der Grundsteuer noch weitere Parameter beachtet werden. Dazu zählen nach Angaben der Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drucks. 19/3821) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drucks. 19/3623) auch die Adressdaten in den Datenbeständen der Finanzämter. Diese Adressdaten seien überwiegend nicht aktuell. Grund dafür sei, dass die Datenbestände seit dem letzten Hauptfeststellungszeitpunkt (alte Länder , neue Länder ) nur anlassbezogen, wie z. B. bei einem Eigentümerwechsel, bearbeitet worden seien.
[i]Stöckel, NWB 25/2018 S. 1812Weiter wird ausgeführt, dass die vom BMF eingerichtete Bund- und länderoffene Arbeitsgruppe derzeit organisatorische und automationstechnische Maßnahmen zur Reform der Grundsteuer konzipiert. Diese beinhalten u. a. die Identifikation weiterer flankierender gesetzlicher Maßnahmen sowie organisatorische und personelle Rahmenbedingungen.