Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Grunderwerbsteuer – Grundstückserwerb durch Veräußererseite (BFH)
Beim Erwerb eines noch zu bebauenden Grundstücks sind die Bauerrichtungskosten nicht in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einzubeziehen, wenn das Grundstück von einer zur Veräußererseite gehörenden Person mit bestimmendem Einfluss auf das „Ob“ und „Wie“ der Bebauung erworben wird.
Sachverhalt: Der Kläger ist Makler. Wegen des Baus von sechs Eigentumswohnungen stand er mit einer Kirchengemeinde in Kontakt. Die A-KG, die mit dem Kläger zusammenarbeitete, fertigte Planungsunterlagen für die Bebauung und stellte einen Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids. Zur Vermarktung der Wohnungen verteilte der Kläger ein Exposé mit den Emblemen seiner Immobilienfirma und der A-KG. Angeboten wurde der Erwerb einer Eigentumswohnung aus einer Hand. Mit der Kirchengemeinde war verei...