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Einkommensteuer – Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer (BFH)
Beim Zusammentreffen von Erwerben von Todes wegen und Vorerwerben ermittelt sich der Ermäßigungsprozentsatz des § 35b Satz 2 EStG durch Gegenüberstellung der anteiligen, auf die von Todes wegen erworbenen Vermögensteile entfallenden Erbschaftsteuer und des Betrags, der sich ergibt, wenn dem anteiligen steuerpflichtigen Erwerb (§ 10 Abs. 1 ErbStG) der anteilige Freibetrag nach § 16 ErbStG hinzugerechnet wird.
Sachverhalt: Der Kläger und sein Vater gründeten im Jahr 2008 eine GmbH, an welcher der Kläger zu 49 % beteiligt war, der Vater zu 51 %. Im Rahmen der Gründung brachte der Vater sein Einzelunternehmen in die GmbH ein. Schenkungsteuer fiel aufgrund des persönlichen Freibetrags nicht an. Im Jahr 2009 starb der Vater. Auf den Kläger wurde infolge eines Vermächtnisses ein weiterer GmbH-Anteil in Höhe von 26 % übertragen. Sein...