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NWB-EV Nr. 9 vom Seite 309

Erbbaurechte und Erbbaugrundstücke

Wertermittlung und Steuerbefreiung

Mathias Grootens

Zu den Sonderfällen bei der Grundbesitzbewertung gehören das Erbbaurecht und das Erbbaugrundstück (§ 192 BewG), das Gebäude auf fremdem Grund und Boden und das mit fremdem Gebäude bebaute Grundstück (§ 195 BewG) sowie das Grundstück im Zustand der Bebauung (§ 196 BewG). Für Grundstücke, die mit einem Erbbaurecht belastet sind, gilt, dass die Grundbesitzwerte für die wirtschaftliche Einheit Erbbaurecht (§ 193 BewG) und für die wirtschaftliche Einheit des belasteten Grundstücks (§ 194 BewG) gesondert zu ermitteln sind (§ 192 BewG). In Anlehnung an die Wertermittlungsrichtlinien 2006 (WertR 2006) wurde für die Bewertung dieser wirtschaftlichen Einheiten ein vorrangiges Vergleichswertverfahren geschaffen. Das aus den WertR 2006 abgeleitete nachrangige finanzmathematische Verfahren verfolgt zum einen den Gedanken des aufzuteilenden Gesamtwerts und des bei fehlendem Abfindungsanspruch aufzuteilenden Gebäudewerts, zum anderen ist sowohl für die Wertermittlung des Erbbaurechts als auch für die Wertermittlung des belasteten Grundstücks die Höhe des Erbbauzinses mit einzubeziehen. In diesem Beitrag werden die Besonderheiten der Bewertung in den einzelnen Verfahren dargestellt und dabei insbesondere auf die praktische U...

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