Rechnungswesen für Technische Betriebswirte
1. Aufl. 2018
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2. Beachten von Bilanzierungsgrundsätzen
2.1 Rechtsgrundlagen
2.1.1 Bilanz, Anhang, Lagebericht und GuV
Vorschriften zur Aufstellung:
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Einzelkaufleute und Personengesellschaften | Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung bilden den Jahresabschluss (§ 242 HGB). |
Kapitalgesellschaften | Ergänzung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung um einen → Anhang und einen → Lagebericht (§ 264 HGB) |
Kapitalmarktorientierte Gesellschaften (§ 264d HGB) | Ergänzung der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, des Anhangs und des Lageberichts um eine → Kapitalflussrechnung und einen → Eigenkapitalspiegel (§ 264 Abs. 1 Satz 2 HGB). |
Befreiungen |
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Die Klassifikation zu einer Kleinstkapitalgesellschaft, kleinen Kapitalgesellschaft, mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaft findet sich in den §§ 267 und 267a HGB. Nach § 267 Abs. 3 HGB gilt eine kapitalmarktorientierte Gesellschaft stets als große Kapitalgesellschaft. Als Gruppierungskriterien werden die Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Beschäftigte verwendet.
Die Bilanz wird nach § 266 HGB aufgestellt. Dabei können je nach Größe der Ka...