Haftung eines Betriebsübernehmers; Verletzung der
Fürsorgepflicht als haftungsausschließender Umstand
Leitsatz
1. Ein die Haftung des Betriebsübernehmers für Betriebssteuern nach § 75 AO begründender Übergang des Betriebes im Ganzen
wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass das Betriebsvermögen ganz oder zum Teil im Sicherungseigentum Dritter steht.
2. Es besteht keine – im Falle ihrer Verletzung die Haftung des Betriebsübernehmers ausschließende – allgemeine Pflicht des
Finanzamts, den Erwerber eines Betriebes auf die Möglichkeit hinzuweisen, eine Einwilligung des Betriebsveräußerers zur Auskunft
in seine Steuerschulden einzuholen.
3. Der Haftungsanspruch gem. § 75 AO kann ohne Hinweis auf dessen gegenständliche Beschränkung auf den Umfang des übernommenen
Vermögens als Insolvenzforderung zur Tabelle angemeldet und festgestellt werden.
Fundstelle(n): ZAAAG-92647
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 10.05.2017 - 2 K 899/15 H
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