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FG München  v. - 4 K 2133/17 EFG 2018 S. 1577 Nr. 18

Gesetze: ErbStG § 16 Abs. 1 Nr. 2, ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2, ErbStG § 37 Abs. 7 S. 2, ErbStRG Art. 1, BeitrRLUmsG Art. 11

Übergangsregelungen beim ErbStG

Erhöhung der persönlichen Freibeträge durch das ErbStRG

Leitsatz

1. Für eine freigebige Zuwendung, für die die Schenkungsteuer bis zum entstanden ist, weil die Schenkung im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG a. F. bis dahin ausgeführt worden ist, kommt die Anwendung der durch das ErbStRG erhöhten persönlichen Freibeträge nach Maßgabe des § 16 Abs. 1 ErbStG n. F. nicht in Betracht.

2. Anderes folgt nicht aus der mit dem BeitrRLUmsG eingefügten Übergangsregelung des § 37 Abs. 7 ErbStG, denn das Wahlrecht nach § 37 Abs. 7 Satz 2 ErbStG überbrückt lediglich den durch das BeitrRLUmsG zum stattgefundenen, nicht hingegen den durch das ErbStRG zum erfolgten Normenwechsel.

Tatbestand

Fundstelle(n):
EFG 2018 S. 1577 Nr. 18
ErbStB 2018 S. 328 Nr. 11
UVR 2019 S. 44 Nr. 2
HAAAG-92640

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FG München v. 12.06.2018 - 4 K 2133/17

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