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Online-Nachricht - Freitag, 24.08.2018

Verbraucherschutz | Gebühr für Tickets zum Selbstausdruck (VZ NRW)

Die Erhebung einer Servicegebühr für Tickets zum Selbstausdrucken von Online-Tickets ist unzulässig. Auf ein entsprechendes macht die Verbraucherzentrale NRW (VZ NRW) aktuell aufmerksam.

Hintergrund: Ticketkäufer haben bei Internet-Bestellungen von Eintrittskarten für Konzerte, Sportevents oder andere Veranstaltungen häufig und über eine Vielzahl von Anbietern hinweg eine "print@home"-Option zur Auswahl. Hierbei werden die Tickets nicht per Brief zugeschickt, sondern nach elektronischer Übermittlung, zum Beispiel per E-Mail, am heimischen Rechner ausgedruckt. Eventim, Marktführer in der Ticketvermittlung, verlangt bisher für diese "ticketdirect"-Option pauschal eine "Servicegebühr" in Höhe von bis zu 2,50 Euro, und das, obwohl für die Übermittlung weder Porto- noch Materialkosten anfallen.

Hierzu führt die VZ NRW weiter aus:

  • Der in letzter Instanz zu Gunsten der Verbraucherzentrale entschieden und die Revision von Eventim zurückgewiesen.

  • Die Verbraucherzentrale hat einen Musterbrief bereitgestellt, mit dem man Eventim zur Rückzahlung auffordern kann.

  • Das Urteil hat aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW grundsätzliche Bedeutung und betrifft marktweit auch weitere Anbieter, die pauschal Geld im Zusammenhang mit dem Selbstausdrucken von Eintrittskarten verlangen.

Quelle: VZ NRW, Pressemitteilung v. 23.08.2018 (il)

Fundstelle(n):
VAAAG-92589