Verbraucherschutz | Gebühr für Tickets zum Selbstausdruck (VZ NRW)
Die Erhebung einer Servicegebühr
für Tickets zum Selbstausdrucken von Online-Tickets ist unzulässig. Auf ein
entsprechendes
macht die Verbraucherzentrale NRW (VZ NRW)
aktuell aufmerksam.
Hintergrund: Ticketkäufer haben bei Internet-Bestellungen von Eintrittskarten für Konzerte, Sportevents oder andere Veranstaltungen häufig und über eine Vielzahl von Anbietern hinweg eine "print@home"-Option zur Auswahl. Hierbei werden die Tickets nicht per Brief zugeschickt, sondern nach elektronischer Übermittlung, zum Beispiel per E-Mail, am heimischen Rechner ausgedruckt. Eventim, Marktführer in der Ticketvermittlung, verlangt bisher für diese "ticketdirect"-Option pauschal eine "Servicegebühr" in Höhe von bis zu 2,50 Euro, und das, obwohl für die Übermittlung weder Porto- noch Materialkosten anfallen.
Hierzu führt die VZ NRW weiter aus:
Der in letzter Instanz zu Gunsten der Verbraucherzentrale entschieden und die Revision von Eventim zurückgewiesen.
Die Verbraucherzentrale hat einen Musterbrief bereitgestellt, mit dem man Eventim zur Rückzahlung auffordern kann.
Das Urteil hat aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW grundsätzliche Bedeutung und betrifft marktweit auch weitere Anbieter, die pauschal Geld im Zusammenhang mit dem Selbstausdrucken von Eintrittskarten verlangen.
Quelle: VZ NRW, Pressemitteilung v. 23.08.2018 (il)
Fundstelle(n):
VAAAG-92589