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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 24 | Eintrittskarten: Weiterverkauf durch Privatleute unterliegt nicht der Steuer

Gewinn aus dem Weiterverkauf hochpreisiger Eintrittskarten (hier: Champions-League-Finaltickets) durch Privatleute sind nach einem aktuellen Urteil des FG Baden-Württemberg nicht steuerbar. Es handele sich um Wertpapiere, die seit Inkrafttreten des Unternehmensteuerreformgesetzes nicht mehr dem Anwendungsbereich des § 23 EStG unterfallen. Die Veräußerung werde zudem auch von keinem Tatbestand des § 20 EStG erfasst.

Müssen Privatleute ihre Gewinne aus dem Weiterverkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen versteuern? – Diese interessante Frage muss der neunte Senat des Bundesfinanzhofs abschließend klären.

Im Streitfall hatte ein Fußballfan zwei Eintrittskarten für das Champions-League-Finale 2015 in Berlin gekauft. Für 330 € auf der offiziellen Website der UEFA. Ursprünglich hatte der Kläger geplant, das Finale zusammen mit seinem Sohn zu besuchen. Als Bayern München im Halbfinale gegen den späteren Gewinner, den FC Barcelona, ausgeschieden war, überlegte er es sich anders. Er verkaufte über eine Ticketplattform die beiden Eintrittskarten für das Endspiel zwischen Juventus Turin und dem FC Barcelona. Der ausbezahlte Veräußerungserlös abzüglich der Gebühren betrug rund 2.900 €.

Ein Gewinn von mehr a...

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