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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 17 | Verfahrensrecht: Verpflichtung des Finanzgerichts zur Erhebung eines Zeugenbeweises

Finanzgerichte sind nach einer aktuellen Entscheidung des BFH grundsätzlich verpflichtet, einem Beweisantrag nachzukommen. Sie können darauf im Regelfall nur verzichten, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich ist, die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführers als wahr unterstellt werden kann oder das Beweismittel unerreichbar, unzulässig oder untauglich ist.

Eine Entscheidung zum Verfahrensrecht haben wir noch für Sie. Der IV. Senat des Bundesfinanzhofs hat die Frage beantwortet: Unter welchen Voraussetzungen ist ein Finanzgericht verpflichtet, einen Zeugenbeweis zu erheben?

Finanzgerichte sind grundsätzlich verpflichtet, einem Beweisantrag nachzukommen. Sie können darauf im Regelfall nur in drei Fällen verzichten:

  1. wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung nicht erheblich ist,

  2. wenn die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführers als wahr unterstellt werden kann und

  3. wenn das Beweismittel unerreichbar, unzulässig oder untauglich ist.

Ein Beweisantrag muss hinreichend substantiiert sein. Das setzt die Angabe voraus, welche konkrete Tatsache durch welches Beweismittel nachgewiesen werden soll. In welchem Maße die Su...

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