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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 16 | Zweitwohnungsteuer: Wohnung bzw. Grundstück muss mit Trinkwasser versorgt sein

Die Festsetzung einer Zweitwohnungsteuer setzt voraus, dass die entsprechende Wohnung bzw. das Grundstück mit Trinkwasser versorgt ist. Das ist nicht der Fall, wenn bei einem bebauten Gartengrundstück, das über einen Brunnen mit Wasser versorgt ist, die Grenzwerte nach der Trinkwasserverordnung überschritten sind. Das VG Frankfurt (Oder) hat daher der Klage eines Eigentümers gegen seinen Zweitwohnungsteuerbescheid stattgegeben.

Die Zweitwohnungsteuer ist ja ein Thema, das immer wieder für Verärgerung bei betroffenen Mandanten sorgt. Jetzt gibt es ein positives Urteil zu vermelden.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat entschieden: Die Festsetzung einer Zweitwohnungsteuer setzt voraus, dass die entsprechende Wohnung bzw. das Grundstück über einen Trinkwasser -Anschluss verfügt.

Im Streitfall wurde ein mit einem Bungalow bebautes Gartengrundstück über einen Brunnen mit Wasser versorgt. Das geförderte Wasser erfüllte nicht die Anforderungen an Trinkwasser. Mehrere Grenzwerte waren überschritten. Die Richter haben daher der Klage des Eigentümers gegen den Bescheid über die Zweitwohnungsteuer stattgegeben.

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