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NWB BB 9/2018 S. 259

Publizitätspflicht: Wer inaktiv bleibt, zahlt

Kapitalgesellschaften und gleichgestellte Personengesellschaften, die die gesetzliche Offenlegungspflicht nicht beachten, werden mit Ordnungsgeldern belegt. Eine Veröffentlichung der Bundesregierung zeigt, dass im Jahr 2017 gegen rund 12 % oder etwa 157.000 Firmen ein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet wurde. Rund 50.000 Betriebe wurden mit Ordnungsgeldern belegt, 22.000 zum wiederholten Mal. Die Einnahmen des Bundes sind erheblich: In zwei Jahren kamen ca. 80 Mio. € Ordnungsgelder zusammen. Unternehmer sollten sich an die Offenlegungspflicht halten, auch wenn es viele Inhaber immer noch nicht gerne haben, wenn „ihre“ Zahlen von jedermann eingesehen werden können. Weitere Infos unter http://go.nwb.de/g0jb4.

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