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Rentenversicherung: Möglichkeit der elektronischen Betriebsprüfung nutzen
Arbeitgeber können sich für eine elektronische Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung entscheiden. Die elektronische Betriebsprüfung wurde eingeführt, um Prüfungen in den Betrieben effektiver und unbürokratischer zu gestalten. Für die Prüfung ist es notwendig, der Versicherung im Vorfeld Daten der Entgeltabrechnung und Finanzbuchhaltung zu übermitteln. Eventuelle Beanstandungen werden elektronisch zurückgemeldet, damit z. B. Korrekturen vorgenommen werden können. Mehr dazu unter http://go.nwb.de/xsxe2.
Zu den unterschiedlichen Methoden der Betriebsprüfung vgl. auch die Beitragsreihe von Haas, Auf Augenhöhe mit dem Betriebsprüfer, abrufbar in der NWB Datenbank unter NWB XAAAE-30783.