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Einkommensteuer | Beratungskosten für Steuererklärung nach ausländischem Recht sind keine Werbungskosten
Beratungskosten im Zusammenhang mit der Erstellung einer Steuererklärung nach ausländischem Recht sind nach dem keine Werbungskosten.
Streitig ist, ob der Kläger Steuerberatungskosten, welche für die Erstellung einer Steuererklärung nach US-amerikanischem Recht angefallen sind, als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in Deutschland absetzen kann. In den Streitjahren erzielte der Kläger Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus im Inland belegenen Grundstücken. Dabei machte er Steuerberatungskosten für die Erstellung einer ausländischen Steuererklärung mit der Begründung geltend, dass er aufgrund seiner US-amerikanischen Staatsangehörigkeit auch in den USA steuerpflichtig sei. Das Finanzamt erkannte die Steuerberatu...