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Einkommensteuer | Anmietung einer als Homeoffice genutzten Wohnung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber
Bei einer Einliegerwohnung des Steuerpflichtigen, die er zweckfremd als Homeoffice an seinen Arbeitgeber für dessen betriebliche Zwecke vermietet, ist laut stets im Einzelfall festzustellen, ob er beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen (entgegen BStBl 2006 I S. 4).
Die S. 2529Kläger hatten die Einliegerwohnung in ihrem selbstgenutzten und in hälftigem Eigentum stehenden Einfamilienhaus dem Arbeitgeber des Klägers vermietet. Der Kläger nutzte die Wohnung als Homeoffice und machte im Streitjahr Verluste aus Vermietung und Verpachtung sowie Vorsteuererstattungsansprüche geltend, die auf dem Abzug von Werbungskosten aus einer behindertengerechten Badrenovierung beruhten. D...BStBl 2006 I S. 4