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WP Praxis 9/2017 S. 289

Angabepflichten bei Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit – Folgeänderung des IDW RS HFA 17

Nach dem neugefassten IDW Prüfungsstandard: Die Beurteilung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit im Rahmen der Abschlussprüfung (IDW PS 270 n. F.) sind bei einer wesentlichen Unsicherheit im Zusammenhang mit der Unternehmensfortführung (bestandsgefährdendes Risiko) entsprechende Angaben im (Konzern-)Anhang zu machen. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Lagebericht aufzustellen ist und auch unabhängig von einer erfolgten Berichterstattung im Lagebericht. Wird zulässigerweise kein Anhang aufgestellt, sind die Angaben an anderer geeigneter Stelle im Abschluss zu machen, bspw. unter der Bilanz.

In IDW RS HFA 17 wurde zu den Auswirkungen einer Abkehr von der Going-Concern-Prämisse auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss ein Querverweis auf die in IDW PS 270 n. F. vorgesehenen Angabepflich...

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