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Die französische Genossenschaft
Eine rechtliche und steuerliche Untersuchung
Nach französischem Verständnis handelt es sich bei der Genossenschaft um eine besondere Rechtsform, die zwischen Verein und Gesellschaft angesiedelt ist. Darüber hinaus weist sie Merkmale des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit auf. Der rechtliche Rahmen der Genossenschaft nach französischem Recht ist daher sehr vielschichtig und komplex. Der französische Gesetzgeber hat zudem besondere Regelungen für einzelne Unterkategorien der Genossenschaft vorgesehen, so insbesondere für landwirtschaftliche Genossenschaften, Genossenschaften von Einzelhändlern sowie Handwerkergenossenschaften. Wenngleich es in Frankreich nur einen kleinen Kreis von Spezialisten für Genossenschaftsrecht, Anwälten und Richtern, die über Genossenschaften bzw. ihre Mitglieder betreffende Streitigkeiten befinden, gibt, spielt diese Rechtsform dort eine äußerst wichtige Rolle für die Wirtschaft. Derzeit sind in Frankreich über 1 Mio. Arbeitnehmer in 22.500 genossenschaftlich organisierten und in allen Sektoren tätigen Unternehmen beschäftigt. Im Jahr 2016 wiesen diese einen Gesamtumsatz von nahezu 320 Mrd. € aus. Darüber hinaus beteiligen sich fast 27,5 Mio. Mitglieder an genossenschaftlichen Tätigkeiten.