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Niedersächsisches FG | Rückwirkende Hinzurechnung von Gewinnanteilen aus Auslandsbeteiligungen
Die durch § 36 Abs. 4 GewStG i. d. F. des UntStFG rückwirkend ab dem angeordnete Hinzurechnung von Gewinnanteilen bei Auslandsbeteiligungen nach § 8 Nr. 5 GewStG verstößt gegen die unionsrechtliche Kapitalverkehrsfreiheit (im Anschluss an NWB EAAAE-40090).
Die Klägerin, eine Lebensversicherungsgesellschaft, war im Streitjahr 2001 an mehreren ausländischen Kapitalgesellschaften beteiligt, wobei die Beteiligungsquoten weniger als 10 % des jeweiligen Grund- bzw. Stammkapitals betrugen. Diese Beteiligungen hielt sie teils unmittelbar, teils mittelbar über Beteiligungen an Investmentfonds. Die Klägerin hatte das sog. Blockwahlrecht ausgeübt; danach konnten Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen auf unwiderruflichen Antrag die Vorschrift des § 8b Abs. 8 KStG a. F. bereits für die Jahre 2001 bis 2003 ...