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IWB Nr. 16 vom Seite 611

Gemeinsame Erklärung von BMF und IRS zum Austausch von CbC Reports für Geschäftsjahre ab 2016

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht Martin J. Chwalek, Manager, Tax & Legal, Transfer Pricing, PricewaterhouseCoopers GmbH WPG, Düsseldorf

Das BMF [i]IRS, Joint Statement v. 20.6.2018 unter http://go.nwb.de/xx1zn und der US-amerikanische Internal Revenue Service (IRS) gaben im Juni 2018 eine gemeinsame Erklärung ab, in der sie in aller Kürze darüber informierten, dass sie derzeit Verhandlungen zum Abschluss eines sog. Competent Authority Agreement (CAA) über den automatischen Austausch von Country-by-Country Reports (CbC Reports) führen. Zugleich erklärten die Behörden, möglichst bald – noch vor Abschluss des CAA – mit dem Austausch der Reports beginnen zu wollen.

I. Hintergrund

1. Dokumentationsansatz im Lichte des BEPS-Projekts

Mit [i]Dreigliedrige Dokumentation nach BEPS dem finalen Report zu Aktionspunkt 13 des BEPS-Projekts (Transfer Pricing Documentation and Country-by-Country Reporting) v.  sowie der anschließenden Übernahme seiner Ergebnisse in Kapitel V der im Juli 2017 aktualisierten Verrechnungspreisleitlinien (Transfer Pricing Guidelines for Multinational Enterprises and Tax Administrations) etablierte die OECD ihren neuen Standard zur Dokumentation konzerninterner Verrechnungspreise. Nach diesem – nunmehr dreigliedrigen – Ansatz besteht eine vollumfängliche Verrechnungspreisdokumentation grds. aus Master File und Local File; ergänzt wird sie durch einen CbC Report, der bestimmte (...

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