Wegfallmittteilung hinsichtlich der Durchschnittsbesteuerung
Inhaltsadressat
Leitsatz
1. Bei der Wegfallmitteilung, die an die mit Vor- und Nachname bezeichneten Ehegatten gerichtet wurde, handelt es sich um
zwei Verwaltungsakte. Denn jede inhaltliche Bezeichnung ist getrennt zu betrachten.
2. Für den Kläger als Betriebsinhaber des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ist ohne weiteres erkennbar gewesen, dass
das Finanzamt von ihm die Gewinnermittlung nach § 4 Abs.1 oder nach § 4 Abs. 3 EStG verlangt hat und daher der Bescheid an
ihn gerichtet gewesen ist.
3. Hat ein Bescheid mehrere Inhaltsadressaten kann er ohne weiteres gegenüber einzelnen Adressaten wirksam sein, gegenüber
anderen nicht.