Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
FG München 26.04.1989 X 46/84 AO
Erbschaftsteuer; | Haftung des Vermögensverwahrers (§ 20 ErbStG;§ 9 AO)
Nach dem rkr. (EFG 1989, 465) setzt die Haftung nach § 20 Abs.6 ErbStG voraus, daß der ,,außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes wohnhafte Berechtigte'' weder in der Bundesrepublik Deutschland seinen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Das FA trifft insoweit die Nachweispflicht.