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Klarstellung zur Berücksichtigung finaler Betriebsstättenverluste
Die Entscheidung des in dem Vorlageverfahren „A/S Bevola, Jens W. Trock ApS gegen Skatteministeriet“
Der EuGH hat in einer Entscheidung der Großen Kammer vom das lange erwartete Urteil in dem Vorlageverfahren „A/S Bevola, Jens W. Trock ApS gegen Skatteministeriet“ gefällt. Streitgegenstand ist wieder einmal der Abzug sog. „finaler“ Verluste einer ausländischen (hier finnischen) Betriebsstätte. Die Entscheidung sollte nicht vorschnell als erneute Änderung der Rechtsprechung interpretiert werden.
Der EuGH hat in einer Entscheidung vom das lange erwartete Urteil in dem Vorlageverfahren „A/S Bevola, Jens W. Trock ApS gegen Skatteministeriet“ gefällt.
Streitgegenstand ist wieder einmal der Abzug sog. „finaler“ Verluste einer ausländischen (hier finnischen) Betriebsstätte.
Es gibt aus Sicht der Finanzverwaltung keinen Grund, über die Entscheidung des „überrascht“ zu sein. Sie ist in sich stringent und führt die bisherige EuGH-Rechtsprechung konsequent fort.
I. Einführung
[i]Schulz-Trieglaff, Klarstellung zu den finalen Verlusten, StuB 12/2018 S. 432 NWB RAAAG-86122 Nur auf den ersten Blick ist diese Entscheidung eine erneute Änderung der langjährigen EuGH-Rechtsprechung zu finalen Betriebsstättenverlusten. Deren Berücksichtigung hatte der EuGH in der Entscheidung vom „T...