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FG München 18.01.2018 10 K 3036/16, NWB 34/2018 S. 2450

Abgabenordnung | Vorlage von elektronischen Aufzeichnungen bei Einnahmenüberschussrechnern

Das entschieden, dass bei einer Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 3 EStG der sachliche Umfang der Aufbewahrungspflicht auf Unterlagen begrenzt ist, die für die Gewinnermittlung und sonstige steuerliche Pflichten von Bedeutung sind. Soweit keine Aufzeichnungspflicht besteht, ist nach Auffassung des Finanzgerichts auch der Datenzugriff ausgeschlossen.

Anmerkung:

Der Kläger ermittelt seinen Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung. Zusammen mit der Anordnung einer Außenprüfung forderte ihn das Finanzamt auf, einen Fragebogen zum EDV-System auszufüllen sowie „den Datenträger“ zu überlassen. Mit seinem Einspruch wandte sich der Kläger gegen die pauschale Anforderung der Bereitstellung elektronischer Daten zur Durchführung der Außenprüfung. Das Finanzamt hat den Einspruch als ...

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