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FG Niedersachsen 17.05.2017 3 K 268/15, NWB 34/2018 S. 2449

Abgabenordnung | Änderung von bestandskräftigen Steuerbescheiden aufgrund nacherklärter Kapitaleinkünfte

Das Niedersächsische entschieden, dass in Fällen, in denen Kapitalerträge nachträglich bekannt werden und diese aufgrund der Günstigerprüfung insgesamt zu einer Steuererstattung führen, eine Änderung eines bestandskräftigen Bescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO in Betracht kommt. Das gilt auch dann, wenn der S. 2450Steuerpflichtige bereits in seiner dem bestandskräftigen Bescheid zugrundeliegenden Einkommensteuererklärung die Günstigerprüfung beantragt hatte.

Anmerkung:

Nach Auffassung des Finanzgerichts sind bei der Prüfung, ob eine nachträglich bekannt gewordene Tatsache i. S. des § 173 Abs. 1 AO zu einer höheren (§ 173 Abs. 1 Nr. 1 AO) oder niedrigeren (§ 173 Abs. 1 Nr. 2 AO) Steuer führt, Steueranrechnungsbeträge grds. unbeachtlich. Nach dem Wortlaut der Vorschrift kann nur aus einem Vergleich der ursprünglichen mit der beabsichtigten Steuer...

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