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Einkommensteuer | Ausbildung zum Diplom-Finanzwirt und nachfolgender Studiengang zum M. A. in Taxation sind keine einheitliche erstmalige Berufsausbildung
Das entschieden, dass die Ausbildung zum Diplom-Finanzwirt und ein sich anschließender Studiengang zum „Master of Arts in Taxation“, der zugleich der Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung dient, keine einheitliche erstmalige Berufsausbildung sind.
Die Familienkasse hat die Gewährung von Kindergeld für den Sohn des Klägers abgelehnt, da der Sohn bereits durch seinen Abschluss als Diplom-Finanzwirt die Zulassungsvoraussetzungen für die Steuerberaterprüfung erfülle. Bei bestandener Prüfung sei eine Erwerbstätigkeit als Steuerberater bereits jetzt möglich gewesen. Daher handele es sich bei dem Master-Studiengang um eine Weiterbildung, wobei die Erwerbstätigkeit über 20 Stunden den Kindergeldanspruch ausschließe. Das FG Münster hat die Auffass...