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LSG Bayern Urteil v. - L 19 R 412/17

Gesetze: SGB VI § 210 Abs. 5; VAHRG § 4; VersAusglG § 37 Abs. 2; SGB VI § 210 Abs. 4 S. 1; VersAusglG § 37 Abs. 1 S. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Als Anrecht im Sinne des § 37 Abs. 1 S. 1 VersAusglG ist nicht der Anspruch der ausgleichspflichtigen Person auf Beitragserstattung nach § 210 SGB VI anzusehen.

Fundstelle(n):
HAAAG-91655

Preis:
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Nutzungsdauer:
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LSG Bayern, Urteil v. 09.05.2018 - L 19 R 412/17

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