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Wir bilden aus! – Qualitätssicherung in der Ausbildung
Bereits in RENO 12/2017 S. 22 wurde näher eingegangen auf die „Ausbildung der Ausbilder“, in welcher sich Fachkräfte arbeits- und berufspädagogische Qualifikationen aneignen, um Auszubildende nicht nur fachlich anleiten, sondern auch pädagogisch und psychologisch in geeigneter Weise begleiten zu können. Stellt sich die Frage, ob Rechtsanwalts- und/oder Notarfachangestellte und Rechts- und/oder Notarfachwirte nach Bestehen einer entsprechenden Prüfung nach der AEVO vor der IHK zum Ausbilder bestellt und in den Ausbildungsvertrag eingetragen sowie entsprechend bei der Rechtsanwalts- oder Notarkammer registriert werden können.
Nochmal „AdA-Schein“ – Rechtsanwaltsfachangestellte als Ausbilder nach der AEVO
Sachverhalt
Die Rechtsfachwirtin Karina Freundlich ist seit 25 Jahren in ihrer Anwaltskanzlei tätig. Ihr Chef, Rechtsanwalt Redlich, hat ihr stets Weiterbildungen und auch die Qualifizierung zur Rechtsfachwirtin ermöglicht. Seit vielen Jahren vertraut er ihr auch die Ausbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten an. Karina Freundlich liest von der Möglichkeit, sich auch arbeits- und berufspädagogische Handlungskompetenzen anzueignen und überzeugt ihren Chef, dass sich hierdurch die Qualität der ...