Gutscheinrichtlinie
Die sogenannte Gutscheinrichtlinie des Rates der Europäischen Union (Richtlinie (EU) 2016/1065 des Rates vom zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG hinsichtlich der Behandlung von Gutscheinen) führt erstmals ausdrückliche Vorschriften bezüglich Gutscheinen ein. Sie ist durch die Mitgliedstaaten grundsätzlich bis zum in nationales Recht umzusetzen. Diese Umsetzung in nationales Recht soll im Rahmen des JStG 2018 (nunmehr Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlichen Folgen) erfolgen. Der Referentenentwurf des JStG 2018 wurde am veröffentlicht.
Die neue Regelung unterscheidet nicht mehr zwischen Waren- und Wertgutscheinen, sondern zwischen Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen. Ein Dreh- und Angelpunkt wird hier die Abgrenzung sein, denn je nach Gutscheinart ergeben sich unterschiedliche umsatzsteuerliche Rechtsfolgen an.
Andreas Fietz erläutert auf der Basis des Referentenentwurfs die wesentlichen Punkte. Grundsätzlich ist festzustellen, so Andreas Fietz, dass es zur Rechtssicherheit beiträgt, dass sich der Gesetzgeber nah am Wortlaut der Gutscheinrichtlinie gehalten hat. Jedoch lässt der Referentenentwurf leider eine Vielzahl an Problemkreisen unbeantwortet.
Beste Grüße
Beate Blechschmidt
Fundstelle(n):
USt direkt digital 16 / 2018 Seite 1
FAAAG-91553