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Bilanzierung | Keine Teilwertabschreibung auf festverzinsliche Anleihen
Eine Teilwertabschreibung auf festverzinsliche Wertpapiere mit fester Laufzeit ist grundsätzlich nicht zulässig, weil der Unternehmer am Ende der Laufzeit den Nominalwert von 100 % erhalten wird.
[i]Auch bei Umlaufvermögen grds. keine TeilwertabschreibungDies gilt nach dem BFH auch dann, wenn die Wertpapiere dem Umlaufvermögen zugeordnet worden sind. Zwar ist dann ein Verlust im Fall der Veräußerung vor dem Ende der Laufzeit nicht ausgeschlossen. Für eine Teilwertabschreibung müssen aber am Bilanzstichtag konkrete Anhaltspunkte für eine Veräußerungsabsicht vorliegen.
[i]Bestätigung der bisherigen RechtsprechungDer BFH hält an seiner Rechtsprechung zur Teilwertabschreibung auf festverzinsliche Anleihen fest. Auch das BMF lehnt eine Teilwertabschreibung ab. Da der Unternehmer am Ende der Laufzeit einen Kurswert von 100 % erhalten wird, wird eine zwischenz...