Bonuszahlungen einer Krankenversicherung (Sofortbonus, Vorsorgebonus)
Finanz- und Abgaberecht
Leitsatz
1) Bonuszahlungen einer Krankenversicherung mindern den Sonderausgabenabzug nur dann nicht, wenn sie vom Steuerpflichtigen
getragene gesundheitsbezogene Aufwendungen erstatten und damit als Versicherungsleistungen anzusehen sind.
2) Bonuszahlungen einer Krankenversicherung (Sofortbonus und Vorsorgebonus) mindern als Beitragsrückerstattungen den Sonderausgabenabzug,
wenn die Zahlungen ohne Nachweis von gesundheitsbezogenen Aufwendungen erbracht werden.
Fundstelle(n): DStZ 2018 S. 560 Nr. 16 EFG 2018 S. 1361 Nr. 16 NWB-Eilnachricht Nr. 36/2018 S. 2600 MAAAG-91503
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