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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 4 K 1380/17 VE

Gesetze: EnergieStG § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a RL 2003/96/EG Art. 2 Abs. 4 Buchstabe b 5. Anstrich KN Pos. 2839 KN Pos. 7001 AEUV Art. 107 Abs. 1

Energiesteuervergütung nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EnergieStG in Bezug auf mineralogische Verfahren

Leitsatz

  1. Für die Verwendung von Erdgas zum Verschmelzen von Quarzsand und Natriumcarbonat (Natriumsilikat) als Vorprodukt für die Herstellung von Wasserglas besteht kein Anspruch auf Energiesteuervergütung nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EnergieStG, da es sich bei dem der Position 2839 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zuzuordnenden Natriumsilikat nicht um Glas oder Glaswaren im Sinne des Kapitels 70 KN handelt.

  2. Das Beihilferecht der Europäischen Union gebietet es nicht, den Anwendungsbereich des § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EnergieStG entgegen seinem Wortlaut dahingehend auszulegen, dass die Begünstigung auf alle denkbaren mineralogischen Verfahren ausgedehnt wird.

Fundstelle(n):
IAAAG-91500

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 27.06.2018 - 4 K 1380/17 VE

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