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FG Köln Urteil v. - 4 K 3583/13 EFG 2018 S. 1522 Nr. 18

Gesetze: § 34 Abs 2 Nr 2 Buchst a § 43 Abs 1 § 68 Abs 1 Nr 1 BewG § 33 Abs 1 Nr 1 Satz 1

Einheitsbewertung

Landwirtschaftliches Vermögen, Flächenüberlassung zum Abbau von Bodenschätzen, Rückgabe in rekultiviertem Zustand

Leitsatz

Die Überlassung von Ackerflächen an Dritte zum Abbau von Bodenschätzen mit der zukünftigen Zweckbestimmung, die landwirtschaftliche Nutzung auf den rekultivierten Flächen fortzusetzen, führt nicht dazu, dass die Flächen fortan als Grundvermögen zu bewerten sind. Vielmehr ist ein vorübergehend zum Abbau eines grundeigenen oder nicht den Regelungen des BBergG unterliegenden Bodenschatzes an einen Pächter überlassenes land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück in der Zeit des Abbaus als land- und forstwirtschaftliches Vermögen zu bewerten, wenn die Verpflichtung zu dessen Rückgabe in rekultiviertem Zustand besteht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2018 S. 1522 Nr. 18
PAAAG-91499

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FG Köln, Urteil v. 19.06.2018 - 4 K 3583/13

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