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„Wie-Beschäftigung“ als gesetzlich versicherte Tätigkeit
[i]Meier, Unfallversicherung, infoCenter NWB RAAAB-13236 Arbeitsunfälle (§ 8 Abs. 1 SGB VII) stellen Versicherungsfälle nach § 7 Abs. 1 SGB VII dar, die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung auslösen. Sie sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach den §§ 2, 3 oder 6 SGB VII begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit).
Gesetzlicher Rahmen:
[i]Wie Beschäftigte tätig werdende PersonenIn der gesetzlichen Unfallversicherung sind gegen Arbeitsunfälle neben Beschäftigten diverse andere Personen (z. B. Auszubildende, Schüler, Kindergartenkinder usw.) in unterschiedlichen Zusammenhängen versichert (vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 2–17 und Abs. 1a SGB VII). Ferner sind Personen versichert, die wie nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Versicherte tätig werden (sog. Wie-Beschäftigte, § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII).
Sachverhalt:
[i]BSG, Urteil v. 19.6.2018 - B 2 U 32/17 RDie Beteiligten streiten darüber, ob F bei einem Unfall, den sie beim Ausladen von Getränkekisten für die Gaststätte ihres Ehemanns M erlitten hat, unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stand. F war 2012 mit 35 Stunden pro Woche bei einem Supermarkt im Schichtdienst beschäftigt; M betreibt eine Gaststätte, an die ein Getränkemarkt angeschlossen ist. F half in der Gaststätte mit. Eine bezahlte Anstellung von Hilfskräften erfolgte wegen des geringen Umsatzes zunächst nicht. E...