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Je digitaler die Gesellschaft, desto digitaler ihr Nachlass
Gleichstellung von digitalem mit analogem Nachlass durch den BGH positiv zu bewerten
Spielte der „digitale Nachlass“ neben dem „Nachlass klassischer Art“ in der Vermögensnachfolgeplanung bislang nahezu kaum ein Rolle, hat sich dieses Nischendasein spätestens mit dem [i]Singer, NWB 45/2017 S. 3421 NWB JAAAG-61871 gewandelt, das einen postmortalen Zugriff der Erben auf den Facebook-Account einer Verstorbenen verneint und damit zugleich die Beratungs- und Gestaltungspraxis vor neue Herausforderungen gestellt hatte. Der BGH hat jetzt – erstmals – zum digitalen Nachlass eine grundlegende Weichenstellung zugunsten des Erbrechts getroffen und damit die bestehenden Unsicherheiten in der Praxis beseitigt.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Umdenken in der rechtlichen Bewertung digitaler Nachlässe überfällig
[i]Nur wenige treffen vorausschauende VorsorgemaßnahmenAuch wenn aufgrund zunehmender Digitalisierung von Kommunikation und Gesellschaft eigentlich jedem klar sein müsste, dass künftig vermehrt auch personenbezogene Daten als immaterielle Güter zum Bestandteil künftiger Nachlässe gehören (können), treffen dennoch die wenigsten – zumindest derzeit – entsprechende lebzeitige Regelungen bzw. Vorsorgemaßnahmen dazu, was nach ihrem Tod mit den eigenen digitalen Daten, etwa...