Lohnsteuerliche Behandlung des Schülertickets Hessen bei Erstattung/Anschaffung durch den Arbeitgeber
Im Rahmen der Initiative Mobiles Hessen 2020 wird mit dem neuen Schuljahr 2017/2018 (ab ) das „Schülerticket Hessen” in Form eines eTickets eingeführt.
Nutzungsberechtig sind:
Schülerinnen und Schüler
Auszubildende
Freiwillige Wehrdienst- und Bundesfreiwilligendienstleistende
Jugendliche und junge Erwachsene im Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr
mit einem Wohnsitz, Ausbildungsplatz oder einer Schule in Hessen.
Es ermöglicht den Berechtigten für 365 € die Angebote des öffentlichen Nahverkehrs für die Dauer von 12 aufeinanderfolgenden Monaten in ganz Hessen zu nutzen. Die Zahlung des Tickets kann in einem Betrag oder in 12 Monatsraten (je 31 €) erfolgen. Im Abonnement verlängert sich die Gültigkeit des Tickets bis zum 18. Geburtstag automatisch um weitere 12 Monate. Das Schülerticket Hessen gibt es ausschließlich als elektronische Fahrkarte, die auf einer personalisierten Chipkarte (sog. „eTicket Hessen”) gespeichert wird. Auf dieser Karte sind alle wichtigen Ticketdaten wie Fahrkartenart und Gültigkeit hinterlegt. Außerdem können auf der Karte mehrere Fahrkarten gleichzeitig oder auch nacheinander gespeichert werden.
Schaffen sich Auszubildende das Schülerticket Hessen privat an und nutzen sie dieses auch für dienstliche Fahrten im Rahmen einer Auswärtstätigkeit (z. B. Fahrten zur Berufsschule), gelten die Grundsätze laut ofix: EStG/8/91, wonach nach den Regelungen des steuerlichen Reisekostenrechts eine steuerfreie Erstattung durch den Arbeitgeber nach § 3 Nummer 13 oder 16 EStG in Betracht kommt.
In den Fällen, in denen die Beschaffung durch den Arbeitgeber und eine Weitergabe zur dienstlichen sowie auch privaten Verwendung an seine Auszubildenden erfolgt, wird auf die Regelungen in ofix: EStG/8/74 verwiesen.
OFD Frankfurt/M. v. - S 2334 A - 133 - St 211
Fundstelle(n):
TAAAG-90880