OFD Frankfurt/M. - S 2334 A - 130 - St 222

Auswärtstätigkeit; Erstattung der Monatskarte im ÖPNV nach § 3 Nr. 16 EStG

Im Rahmen einer Erörterung auf Bund-Länder-Ebene wurde die Frage diskutiert, ob in den Fällen, in denen ein Arbeitnehmer eine Monatskarte für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel privat anschafft und diese auch zu dienstlichen Zwecken einsetzt (Fahrten bei einer Auswärtstätigkeit), ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers vorliegt oder eine steuerfreie Erstattung nach § 3 Nummer 13 oder 16 EStG in Betracht kommt.

Hierzu bitte ich die folgende Rechtsauffassung zu vertreten:

In den Fällen, in denen ein Arbeitnehmer eine Monatskarte für die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs selbst privat anschafft und diese auch für dienstliche Fahrten im Rahmen einer Auswärtstätigkeit nutzt, kommt eine steuerfreie Erstattung durch den Arbeitgeber nach § 3 Nummer 13 oder 16 EStG in Betracht. Es gelten die Grundsätze des steuerlichen Reisekostenrechts. Ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse ist zu verneinen.

Für die Höhe der steuerfreien Erstattung ist ein monatlicher Nachweis der beruflichen Fahrten erforderlich. Aus Vereinfachungsgründen können dafür – anstelle einer quotalen Aufteilung (Nutzung zu dienstlichen Zwecken im Verhältnis zur Gesamtnutzung) – auch die während des Gültigkeitszeitraumes ersparten Kosten für die Einzelfahrscheine zugrunde gelegt werden, die durch die dienstliche Nutzung des Nahverkehrs entstanden wären, allerdings begrenzt auf die Höhe der tatsächlichen Kosten der vom Arbeitnehmer erworbenen Monatskarte. Der Arbeitgeber kann demnach die dem Arbeitnehmer entstandenen Aufwendungen für die Monatskarte dann vollumfänglich steuerfrei erstatten, wenn die Kosten der während des Gültigkeitszeitraums ersparten Einzelfahrkarten für die dienstlichen Fahrten den Preis der Monatskarte erreichen oder übersteigen. In allen anderen Fällen ist eine teilweise steuerfreie Erstattung möglich. Auch hier kann die Höhe der Erstattung anhand der ersparten Kosten für Einzelfahrkarten für die im Gültigkeitszeitraum nachgewiesenen dienstlichen Fahrten ermittelt werden.

Zu den Grundsätzen bei der Beschaffung einer BahnCard 100/50 durch den Arbeitgeber wird auf ofix:

EStG/8/74 verwiesen.

OFD Frankfurt/M. v. - S 2334 A - 130 - St 222

Fundstelle(n):
SAAAG-90876