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GK Nr. 8 vom Seite 8

Personalprozesse im Großhandel (II)

Dipl.-Hdl. Erwin Bauschmann; Willich

Die Hauptaufgabe der Personalwirtschaft besteht darin, die geeigneten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zur rechten Zeit und am rechten Ort bereitzustellen. Personalpolitik ist daher eine dauerhafte Aufgabe für jedes Unternehmen. Nachdem wir uns in der letzten Ausgabe mit der Ermittlung des Personalbedarfs und der Personalauswahl beschäftigt haben, geht es diesmal um Arbeitsverträge, Personalverwaltung, Personalentwicklung und Kündigung.

Personal einstellen

Nachdem die Entscheidung gefallen ist, welchem Bewerber ein Einstellungsangebot unterbreitet werden soll, muss die Entscheidung dem Betroffenen mitgeteilt und ihm eine angemessene Erklärungsfrist eingeräumt werden. Sobald seine Zusage vorliegt, verständigt man sich über Einzelheiten. Man vereinbart ggf. ein weiteres Treffen, um offene Fragen zu besprechen und den Arbeitsvertrag zu verhandeln. Diese Phase wird mit der Vertragsunterzeichnung abgeschlossen.

Info

Der Arbeitsvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Arbeitgeber dokumentiert seinen verbindlichen Willen, mit dem Arbeitnehmer ab einem bestimmten Termin ein Arbeitsverhältnis einzugehen. Der Arbeitnehmer erklärt ebenfalls verbindlich, ab diesem...