Gesetze:
Vergütungsverzeichnis zum RVG Nr 1003 iVm Nr 1002
Verfahren
Frage der Entstehung einer Erledigungsgebühr
Leitsatz
Die Einschränkung des ursprünglichen Klagebegehrens um mehr als 10 % kann lediglich ein Indiz für die Entstehung einer Erledigungsgebühr
sein. Im Einzelfall müssen weitere Anhaltspunkte vorliegen, die auf eine über die allgemeine Prozessführung hinausgehende
zusätzliche Beratungsleistung des Bevollmächtigten bzw. ein besonderes Einwirken des Bevollmächtigten auf den Stpfl. hindeuten.
Im zu entscheidenden Fall hat der Bevollmächtigte den Rechtsstreit nicht deshalb einer Erledigung zuführen können, weil er
in besonderer Weise auf die Stpfl. eingewirkt hätte, sondern zu erkennen gegeben hat, dass eine Auseinandersetzung mit den
Einwendungen des Erinnerungsführers zu umfangreich erschien und daher eine Beschränkung der Ansprüche geboten sei.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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