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FG München Urteil v. - 6 K 2979/17 EFG 2018 S. 1447 Nr. 17

Gesetze: EStG § 9a S. 1 Nr. 1 Buchst. a, EStG § 9a S. 1 Nr. 1 Buchst. b, EStG § 19 Abs. 2 S. 2 Nr. 2

Jahresnetzkarte für einen Ruhestandsbeamten des Bundeseisenbahnvermögens als Versorgungsbezug i.S. des § 19 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 EStG

Leitsatz

Freifahrkarten für Ruhestandsbeamte des Bundeseisenbahnvermögens sind Versorgungsbezüge i. S. d. § 19 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 EStG, wenn sie aufgrund eines privatrechtlichen Anstellungsvertrags gezahlt werden; insoweit kann daher nicht die Werbungskostenpauschale des § 9a S. 1 Nr. 1a EStG in Höhe von 1.000 Euro abgezogen werden (Festhaltung am Senatsurteil v. , 6 K 1712/13; Abgrenzung zum ).

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2018 S. 1447 Nr. 17
DAAAG-90602

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FG München, Urteil v. 08.05.2018 - 6 K 2979/17

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