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Verhältnis der Verlustfeststellung zur Steuerfestsetzung
Sind der Körperschaftsteuerbescheid und der Gewerbesteuermessbescheid des Verlustentstehungsjahres bestandskräftig (geworden) und berücksichtigen diese einen geringeren Verlust als vom Stpfl. begehrt, ist die Änderung eines Bescheids über den verbleibenden Verlustvortrag und des vortragsfähigen Gewerbeverlusts nach § 10d Abs. 4 Satz 4 EStG i. d. F. des JStG 2010 i. V. mit § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG und § 35b Abs. 2 Satz 2 GewStG nur zulässig, soweit eine Korrektur der Steuerbescheide nach den Vorschriften der AO hinsichtlich der bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichenen negativen Einkünfte (noch) möglich ist und diese der Steuerfestsetzung tatsächlich zugrunde gelegt worden sind (Bezug: § 10d Abs. 4 Satz 4 und 5 EStG i. d. F. des JStG 2010; § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG; § 35b Abs. 2 Satz 3 GewStG i. d. F. des JStG 2010).
Nach § 10d Abs. 4 Satz 1 EStG ist der am Schluss eines Veranlagungszeitraums verbleibende Verlustvortrag geson...