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Anwendungsfragen u. a. zu Wertpapierdarlehen
Das BMF hat Einzelfragen zum Investmentsteuergesetz in der am geltenden Fassung, insbesondere zu den Themen Wertpapierdarlehen (Wertpapierleihe), Wertpapierpensionsgeschäfte mit Investmentfonds sowie dem Ausgabenabzug im Zusammenhang mit Investmenterträgen beantwortet (/16/10010 :013 NWB QAAAG-85185).
Das BMF hat in seinem Schreiben Fragen zu folgenden Themen beantwortet:
1. Zu § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 InvStG 2018 (Wertpapierdarlehen und echte Wertpapierpensionsgeschäfte)
Umfang der steuerpflichtigen Einkünfte;
Steuerabzug;
Übertragung von Rechten und Pflichten aus einem Wertpapierdarlehen oder einem echten Wertpapierpensionsgeschäft;
Mitteilungspflicht und Steuererhebung bei fehlendem Steuerabzug;
Anwendung von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.
2. Zu § 21 InvStG 2018.