Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gebäude-AfA – Wechsel von der degressiven AfA zur AfA nach der tatsächlichen Nutzungsdauer
Ein Wechsel von der in Anspruch genommenen degressiven AfA gem. § 7 Abs. 5 EStG zur AfA nach der tatsächlichen Nutzungsdauer gem. § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG ist nicht möglich.
Anstelle der linearen Abschreibung gem. § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG kann eine Absetzung für Abnutzung (AfA) anhand der tatsächlichen Nutzungsdauer gem. § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG vorgenommen werden, wenn die tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes in den Fällen des § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG weniger als 33 Jahre, in den Fällen des § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG weniger als 50 Jahre und in den Fällen des § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG weniger als 40 Jahre beträgt. Bei Inanspruchnahme der degressiven Gebäude-AfA gem. § 7 Abs. 5 EStG ist in Abs. 5 kein Übergang zur Abschreibung nach der tatsächlichen Nutzungsdauer vorgesehen. § 7 Abs. 5 EStG typisiert die Nutzungsdauer eines Gebäudes und dient damit der Rechtsvereinfachung. Dadurch erübrigt sich die Feststellung der tatsächlichen Nutzungsdauer...