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Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen
Eine erste Einschätzung aus Beratersicht
In der mittlerweile länger andauernden, aber weiterhin aktuellen Diskussion um Steuervermeidung und Steuermissbrauch ist auch immer wieder die Einführung einer Anzeigepflicht für aggressive Steuergestaltungen gefordert worden. Die EU-Kommission hat diesen Forderungen entsprochen und am einen Richtlinienvorschlag zur Meldepflicht grenzüberschreitender Gestaltungen unterbreitet, der verhältnismäßig zügig beraten und vom ECOFIN am beschlossen wurde. Es besteht eine Pflicht zur Umsetzung der Richtlinie bis zum . Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit der Richtlinie zur Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltung aus Sicht der steuerberatenden Berufe. Hierbei soll ein Fokus auf die bestehenden Auslegungsfragen gelegt und mögliche Probleme bei der praktischen Anwendung herausgearbeitet werden.
Fischer/Riedlinger, Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, IWB 11/2018 S. 416 NWB IAAAG-85101
Was ist allgemeines Ziel der Richtlinie?
Was wird indirekt mit der Richtlinie zu erreichen versucht?
Worauf ist in der Beratungspraxis zu achten?